AKUPUNKTUR OHNE GRENZEN
Charta von Acupuncture Sans Frontières (Akupunktur OHNE Grenzen)
Artikel 1 ASF ist eine Organisation, die vollkommen unabhängig ist von irgendwelchen politischen, religiösen oder philosophischen Zugehörigkeit. Sie setzt sich für die Wahrung der Menschenrechte ein.
Artikel 2 Die Tätigkeit von ASF kommt auf Ersuchen von betroffenen Ländern zum Einsatz. Der Hilfsdienst erfolgt unter strenger Beachtung der Gesetze der anfragenden Länder und bringt den jeweiligen Kulturen grossen Respekt entgegen. Nur so ist ein echter Austausch bei gleichzeitiger Ergänzung gewährleistet.
Artikel 3 ASF ist bestrebt, die Unabhängigkeit der Pfleged bietet sie eine freiwillige Grundausbildung in Akupunktur an, das entsprechende nötige Material, eine Begleitung und eine Überprüfung der durchgeführten Tätigkeit.
Artikel 4 Jede Verwaltungs-Struktur kann als ASF Stelle anerkannt werden, sofern sie die Leitsätze der vorliegenden Charta respektiert und sich verpflichtet, sie anzuwenden.
Artikel 5 Für diese ASF Anerkennung braucht es die Genehmigung des Höheren Rats von ASF International, welcher diese Genehmigung aufgrund der statutarischen Bestimmungen von ASF International und dessen Geschäftsordnung erteilt.
Artikel 6 Jeder ASF Stelle obliegt vollumfänglich ihre eigene Verwaltung sowie die juristische Verantwortlichkeit für ihr Tun und Lassen.
Artikel 7 Die ASF Stellen verpflichten sich zu einer transparenten Buchführung.
Artikel 8 Die hilfsbereiten ausgebildeten Therapeuten in Akupunktur und alle anderen ASF-Mitglieder versichern, keinen Gewinn aus Ihrer Funktion bei ASF anzustreben.
Artikel 9 Jede ASF Stelle verpflichtet sich, zusätzlich zur vorliegenden und auf internationaler Ebene bearbeite Charta, die gültigen Vorschriften und Gesetze des eigenen Landes zu wahren.